Hausordnung des Kindergartens „Kinderland Ringleben e. V.“
Öffnungszeiten ▼
Der Kindergarten ist montags bis donnerstags von 6 Uhr bis 18 Uhr geöffnet, freitags von 6 Uhr bis 17 Uhr.
Jeden ersten Montag des Monats wird der Kindergarten um 17 Uhr geschlossen. Die Termine werden separat bekannt gegeben.
Ruhezeiten ▼
Die Frühstückszeit von 8 Uhr bis 9 Uhr sowie die Mittagsruhe von 12:30 Uhr bis 14 Uhr darf nicht gestört werden. Ausnahmen sind vorher abzusprechen.
Kinder, die zwischen 8 Uhr und 9 Uhr gebracht werden, können nicht am gemeinsamen Frühstück teilnehmen und warten mit der Begleitperson im Flur bis zum Ende der Frühstückszeit.
Erkrankungen und Fehlzeiten des Kindes ▼
Kinder, die an einer übertragbaren Krankheit leiden oder krankheitsverdächtig sind, dürfen den Kindergarten nicht besuchen. Gleiches gilt, wenn andere zum Haushalt des Kindes gehörende Personen von einer hoch ansteckenden Infektionskrankheit betroffen sind.
Im Krankheitsfall ist der Kindergarten zu benachrichtigen.
Für die Wiederaufnahme in den Kindergarten nach einer Krankheit ist eine ärztliche Bescheinigung notwendig.
Kann das Kind auch aus anderen Gründen den Kindergarten nicht besuchen, ist der Kindergarten spätestens bis 9 Uhr in Kenntnis zu setzen.
Unfallverhütung ▼
Während des Aufenthalts im Kindergarten besteht für das Kind Unfallschutz.
Die Schuhe der Kinder müssen ausreichend festen Sitz am Fuß haben. Empfohlen sind Hausschuhe oder Sandaletten für den Innenbereich. Bei Socken, Pantoffeln und Pantoletten besteht erhöhte Unfallgefahr. Im Außengelände sollen keine Pantoletten und FlipFlops getragen werden.
An den Kleidungsstücken dürfen keine Kordeln oder Zugbänder sein. Das Tragen von Loops ist im Kindergarten nicht gestattet (Gefahr des Verfangens oder Hängenbleibens).
Eine Unfallgefahr durch Tragen von Schmuck besteht ständig. Der Kindergarten ist hierfür nicht in der Haftung. Bitte entfernen Sie den Schmuck Ihres Kindes an dem Tag an dem wir turnen oder sichern Sie ihn durch Überkleben eines Pflasters.
Die Fingernägel der Kinder müssen kurz schnitten sein, damit sich das Kind selbst und/oder anderen Kindern keine Verletzungen zufügen kann.
Für die Nutzung der Laufräder und Fahrräder besteht Helmpflicht.
Es ist nicht gestattet Kaugummi oder harte Bonbons während des Aufenthaltes in der Einrichtung zu essen. Es besteht Erstickungsgefahr.
Die Eingangstüren zum Hof und zum Gebäude sind stets geschlossen zu halten und dürfen auch nicht von den Kindern geöffnet werden.
Flucht und Rettungswege sind freizuhalten. Im Notfall sind die Flucht- und Rettungspläne und die Brandschutzordnung zu beachten.
In der Tageseinrichtung sowie auf dem Gelände ist das Rauchen untersagt.
Zuständigkeiten der Betreuung / Aufsichtspflicht ▼
Die Betreuung und die sich daraus ergebende Verantwortlichkeit des Kindergartens gegenüber dem Kind beginnt mit der persönlichen Übergabe des Kindes durch den Erziehungsberechtigten bzw. deren bevollmächtigten Personen an die zuständige Erzieherin. Die Betreuung endet mit dem Abholen des Kindes durch o. g. Personen. Das Abholen durch Dritte, bzw. das alleinige Nachhausegehen des Kindes ist nur mit schriftlicher Vollmacht möglich.
Bei Veranstaltungen und längerem Verweilen der Eltern mit ihren Kindern in der Einrichtung übernehmen diese die Aufsichtspflicht für ihre Kinder.
Für Kinder, die den Weg allein zur und von der Einrichtung gehen, beginnt die Aufsichtspflicht mit dem ersten persönlichen Kontakt zwischen Kind und Fachkraft und endet mit deren Verabschiedung.
Eltern bzw. zur Abholung bevollmächtigte Personen, die vermuten lassen, dass sie unter Alkohol- oder Drogenkonsum stehen, wird die Herausgabe des Kindes verweigert. In diesem Fall wird der zweite Personensorgeberechtigte oder eine von diesem benannte Person benachrichtigt, damit das Kind in dessen Obhut gegeben werden kann.
Zusammenarbeit / Mitwirkung der Eltern ▼
Im Interesse der Betreuung und Erziehung der Kinder wird besonderer Wert auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit und gegenseitige Information zwischen Kindergarten und Erziehungsberechtigten gelegt.
Entsprechend der pädagogischen und organisatorischen Aufgabenstellung des Kindergartens ist eine engagierte Mitwirkung der Erziehungsberechtigten erforderlich.
Für die Erziehungsberechtigten besteht Teilnahmepflicht an Elternversammlungen.
Ergeben sich Beschwerden der Erziehungsberechtigten aus Vorkommnissen in der Einrichtung, sind diese umgehend mit den Erziehern oder der Leiterin zu klären. Ggf. kann der Vorstand mit einbezogen werden.
Sonstige Bestimmungen ▼
Montags ist Spielzeugtag. An allen anderen Tagen darf kein privates Spielzeug mitgebracht werden. Gleiches gilt für Accessoires (Ketten, Armbänder etc).
Für mitgebrachtes privates Spielzeug sowie Schmuckgegenstände, Brillen oder sonstige private Gegenstände wird im Fall einer Beschädigung oder des Verlustes keine Haftung übernommen. Das gilt auch für Autokindersitze, Fahrräder und Fahrradhelme.
Um Verwechslungen auszuschließen, sind alle mitgebrachten Kleidungsstücke und Spielzeug namentlich zu kennzeichnen.
Achten Sie unbedingt im Sommer auf ausreichend Sonnenschutz für Ihr Kind. Das heißt Sonnencreme wird morgens zu Hause auftragen und eine Kopfbedeckung (Sonnenhut, Basecap) mitgegeben.
Besucher haben sich umgehend bei der Leitung anzumelden.
Alle Kinder sollen eine zusammenhängende Urlaubszeit von mindestens zwei Wochen außerhalb der Einrichtung verbringen.
Das Büro darf von den Kindern nicht betreten werden.
Die Selbstbedienung der älteren Kinder in der Küche ist auf das Einschenken von Tee / Wasser unter Aufsicht beschränkt.